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Abo gekündigt, trotzdem abgebucht – Geld zurückholen

Du hast fristgerecht gekündigt, aber der Anbieter zieht weiter Geld ein? Solche Abbuchungen ohne Rechtsgrund musst du nicht hinnehmen. Bei SEPA-Lastschriften kannst du das Geld über deine Bank zurückbuchen lassen und die Erstattung zu Unrecht abgebuchter Beträge verlangen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Geld zurückholen starten

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen – bei einer nicht autorisierten Lastschrift sogar bis zu 13 Monate.
Zu Unrecht abgebuchte Beträge nach wirksamer Kündigung sind ohne Rechtsgrund gezahlt und zurückzuerstatten. Entscheidend ist, dass du die Kündigung und ihren Zugang nachweisen kannst.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Kündigung nachweisen

    Halte fest, wann und wie du gekündigt hast (Kündigungsbestätigung, Sendenachweis, Screenshot des Kündigungsbuttons).

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    2. Lastschrift zurückbuchen

    Lass die unberechtigte Lastschrift über dein Online-Banking oder deine Bank zurückbuchen (binnen acht Wochen problemlos möglich).

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    3. Anbieter schriftlich auffordern

    Fordere den Anbieter auf, die Abbuchungen zu stoppen und zu Unrecht eingezogene Beträge zu erstatten – mit Frist.

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    4. Einzugsermächtigung widerrufen

    Widerrufe das SEPA-Mandat, damit keine weiteren Abbuchungen erfolgen, und prüfe weitere offene Beträge.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich eine Abbuchung nach der Kündigung zurückholen?

Ja. Eine SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückbuchen lassen. Hast du das Mandat gar nicht (mehr) erteilt, sind es bis zu 13 Monate. Die Bank hilft dir dabei.

Wie beweise ich die Kündigung?

Über die Kündigungsbestätigung, einen Sendenachweis (Einschreiben/Mail) oder den Beleg über den Kündigungsbutton. Hebe diese Nachweise gut auf – sie sind im Streit entscheidend.

Was, wenn trotzdem Mahnungen kommen?

Widersprich der Forderung schriftlich unter Hinweis auf die wirksame Kündigung. Eine unberechtigte Forderung begründet keinen Zahlungsanspruch; reagiere aber, damit kein Mahnbescheid unwidersprochen bleibt.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.