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Unberechtigte Abmahnung – Entfernung aus der Personalakte verlangen

Eine Abmahnung ist eine Warnung des Arbeitgebers und kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Ist sie inhaltlich falsch, zu unbestimmt oder unverhältnismäßig, musst du sie nicht hinnehmen: Du kannst eine Gegendarstellung verlangen und die Entfernung aus der Personalakte fordern.

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Entfernung schriftlich fordern

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Ist eine Abmahnung unberechtigt, unbestimmt oder unverhältnismäßig, hast du Anspruch auf ihre Entfernung aus der Personalakte. Du kannst außerdem eine Gegendarstellung zur Akte verlangen.
Anders als bei einer Kündigung gibt es für die Reaktion auf eine Abmahnung keine starre Frist. Trotzdem solltest du zeitnah schriftlich widersprechen, damit dein Standpunkt dokumentiert ist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Abmahnung prüfen

    Ist der Vorwurf konkret (Datum, Verhalten) und zutreffend? Pauschale oder falsche Abmahnungen sind angreifbar.

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    2. Gegendarstellung verfassen

    Schildere sachlich deine Sicht und verlange, dass deine Stellungnahme zur Personalakte genommen wird.

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    3. Entfernung fordern

    Fordere bei unberechtigter Abmahnung schriftlich die Entfernung aus der Personalakte mit Fristsetzung.

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    4. Notfalls klagen

    Entfernt der Arbeitgeber sie nicht, kannst du auf Entfernung klagen. Bei mehreren strittigen Abmahnungen lohnt sich rechtliche Beratung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Du musst nicht, aber es ist sinnvoll. Eine sachliche Gegendarstellung zur Personalakte dokumentiert deinen Standpunkt und kann später, etwa bei einer Kündigung, wichtig sein.

Wann kann ich die Entfernung verlangen?

Wenn die Abmahnung unberechtigt, inhaltlich falsch, zu unbestimmt oder unverhältnismäßig ist. Dann hast du einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte.

Gibt es eine Frist?

Eine feste Frist wie bei der Kündigungsschutzklage gibt es nicht. Reagiere aber zeitnah und schriftlich, damit dein Widerspruch nachvollziehbar dokumentiert ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.