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Abmahnung vom Arbeitgeber – musst du das hinnehmen?

Dein Arbeitgeber hat dich abgemahnt? Eine Abmahnung ist eine Warnung – und kann eine spätere Kündigung vorbereiten. Ist sie unberechtigt oder unklar, solltest du nicht einfach schweigen, sondern reagieren.

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Eine wirksame Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret benennen und dir die Konsequenzen für den Wiederholungsfall aufzeigen. Pauschale oder unzutreffende Abmahnungen sind angreifbar.
Du musst eine Abmahnung nicht unterschreiben. Du kannst eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen und – bei unberechtigter Abmahnung – ihre Entfernung aus der Akte verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Nicht vorschnell unterschreiben

    Eine Unterschrift bestätigt höchstens den Erhalt – verzichte aber auf ein Schuldanerkenntnis. Du musst nichts zugeben.

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    2. Sachverhalt prüfen

    Stimmen die Vorwürfe? Ist das Verhalten konkret beschrieben und die Warnfunktion enthalten? Sammle Gegenbelege.

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    3. Gegendarstellung einreichen

    Schildere deine Sicht schriftlich und verlange, dass die Gegendarstellung zur Personalakte genommen wird.

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    4. Entfernung verlangen

    Ist die Abmahnung unberechtigt, fordere ihre Entfernung aus der Personalakte. Im Streit hilft arbeitsrechtlicher Rat.

Häufige Fragen

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein. Eine Unterschrift bestätigt allenfalls den Erhalt, nicht den Inhalt. Unterschreibe nichts, was wie ein Schuldeingeständnis wirkt. Du kannst stattdessen eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen.

Kann ich eine unberechtigte Abmahnung loswerden?

Ja. Ist die Abmahnung inhaltlich falsch oder unwirksam, hast du einen Anspruch auf ihre Entfernung aus der Personalakte. Du kannst das schriftlich verlangen und notfalls arbeitsgerichtlich durchsetzen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.