Steht mir bei der Kündigung eine Abfindung zu?
Viele glauben, bei einer Kündigung gebe es immer automatisch eine Abfindung. Das stimmt so nicht – einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nur selten. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig gezahlt, vor allem wenn die Kündigung angreifbar ist.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kündigung prüfen lassen
Wie angreifbar ist die Kündigung? Davon hängt deine Verhandlungsposition ab.
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2. 3-Wochen-Frist wahren
Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen ab Zugang erhoben werden – sie ist oft der Hebel für eine Abfindung.
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3. Angebote prüfen
Prüfe ein Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) oder einen Aufhebungsvertrag genau – auch wegen möglicher Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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4. Verhandeln/Rat holen
Lass dich anwaltlich beraten und verhandeln – gerade bei der Höhe und den Formulierungen.
Häufige Fragen
Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf Abfindung?
Meist nicht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen, etwa beim Angebot nach § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung gegen Klageverzicht) oder über einen Sozialplan. Häufig wird eine Abfindung aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt – je angreifbarer die Kündigung, desto eher.
Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?
Als grober Richtwert gelten oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist aber keine feste Regel, sondern Verhandlungssache und hängt stark von den Erfolgsaussichten einer Klage ab. Achte auf die 3-Wochen-Klagefrist und lass dich vor Unterschrift beraten, auch wegen einer möglichen Sperrzeit.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.