Zum Inhalt springen

Steht mir bei der Kündigung eine Abfindung zu?

Viele glauben, bei einer Kündigung gebe es immer automatisch eine Abfindung. Das stimmt so nicht – einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nur selten. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig gezahlt, vor allem wenn die Kündigung angreifbar ist.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Recht auf Anwalt prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nur in bestimmten Fällen – etwa wenn der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gegen Klageverzicht anbietet (§ 1a KSchG, Richtwert 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) oder ein Sozialplan das vorsieht.
Oft entsteht die Abfindung durch Verhandlung: Je größer die Chancen einer Kündigungsschutzklage, desto eher zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, um das Verfahren zu beenden (gerichtlicher Vergleich). Wichtig ist die 3-Wochen-Frist für die Klage.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Kündigung prüfen lassen

    Wie angreifbar ist die Kündigung? Davon hängt deine Verhandlungsposition ab.

  2. 2

    2. 3-Wochen-Frist wahren

    Eine Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen ab Zugang erhoben werden – sie ist oft der Hebel für eine Abfindung.

  3. 3

    3. Angebote prüfen

    Prüfe ein Abfindungsangebot (§ 1a KSchG) oder einen Aufhebungsvertrag genau – auch wegen möglicher Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  4. 4

    4. Verhandeln/Rat holen

    Lass dich anwaltlich beraten und verhandeln – gerade bei der Höhe und den Formulierungen.

Häufige Fragen

Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf Abfindung?

Meist nicht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen, etwa beim Angebot nach § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung gegen Klageverzicht) oder über einen Sozialplan. Häufig wird eine Abfindung aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt – je angreifbarer die Kündigung, desto eher.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Als grober Richtwert gelten oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist aber keine feste Regel, sondern Verhandlungssache und hängt stark von den Erfolgsaussichten einer Klage ab. Achte auf die 3-Wochen-Klagefrist und lass dich vor Unterschrift beraten, auch wegen einer möglichen Sperrzeit.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.