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Zwangsvollstreckung

Die zwangsweise Durchsetzung einer titulierten Forderung.

Hat ein Gläubiger einen Titel (z. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid), kann er die Forderung mit staatlicher Hilfe durchsetzen – etwa durch Gerichtsvollzieher, Konto- oder Lohnpfändung. Auch dann gibt es Schutzregeln, allen voran das P-Konto.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.