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Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)

Offenlegung der eigenen Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher.

Kann eine Forderung nicht beigetrieben werden, muss der Schuldner unter Umständen eine Vermögensauskunft abgeben – früher „eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“ genannt. Sie wird im Schuldnerverzeichnis vermerkt. Termine ernst nehmen, sonst droht ein Haftbefehl zur Erzwingung.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.