Zugewinngemeinschaft
Gesetzlicher Güterstand der Ehe.
Ohne Ehevertrag leben Eheleute in Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen bleibt getrennt; jeder verwaltet sein eigenes. Erst bei Scheidung oder Tod wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen, sodass beide hälftig daran teilhaben.
Die passenden Paragraphen
§ 1363 BGB
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.