Zugewinnausgleich
Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens bei Scheidung.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.
Die passenden Paragraphen
§ 1378 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.