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Gütertrennung

Vermögen bleibt vollständig getrennt.

Bei der durch Ehevertrag vereinbarten Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehegatte behält sein Vermögen vollständig für sich, auch im Scheidungsfall. Das kann sinnvoll sein, hat aber Folgen für Erbrecht und Steuer.

Die passenden Paragraphen

§ 1414 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.