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Wohnungsrecht

Recht, eine Wohnung selbst zu bewohnen.

Das Wohnungsrecht erlaubt es, eine Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers selbst zu bewohnen. Es wird oft im Grundbuch gesichert, etwa bei der Übergabe eines Hauses an die Kinder gegen ein Wohnrecht der Eltern.

Die passenden Paragraphen

§ 1093 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.