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Witwen- und Witwerrente

Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Partners.

Nach dem Tod eines versicherten Ehegatten oder Lebenspartners kann eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden. Es gibt die kleine und die große Witwenrente mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Höhen. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Die passenden Paragraphen

§ 46 SGB VI

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.