Erwerbsminderungsrente
Rente bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit.
Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten – als volle oder teilweise Rente. Voraussetzung sind ärztlich belegte Einschränkungen und Versicherungszeiten.
Die passenden Paragraphen
§ 43 SGB VI
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.