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Gesetzliche Rentenversicherung

Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Beschäftigte im Alter, bei Erwerbsminderung und Hinterbliebene ab. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und den erworbenen Entgeltpunkten. Sie wird über das Umlageverfahren finanziert.

Die passenden Paragraphen

§ 1 SGB VI

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.