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Willenserklärung

Äußerung, mit der eine Rechtsfolge gewollt wird.

Eine Willenserklärung ist die Äußerung des Willens, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen (z. B. ein Angebot oder eine Annahme). Sie wird wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht. Verträge entstehen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Die passenden Paragraphen

§ 130 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.