Anfechtung
Einen Vertrag rückgängig machen, weil man getäuscht wurde oder sich geirrt hat.
Wer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht oder bedroht wurde oder sich erheblich geirrt hat, kann den Vertrag anfechten. Eine erfolgreiche Anfechtung macht den Vertrag von Anfang an unwirksam. Bei Täuschung oder Drohung hast du dafür bis zu einem Jahr Zeit.
Die passenden Paragraphen
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.