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Widerspruchsrecht (DSGVO)

Verarbeitung der eigenen Daten stoppen.

Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei Verarbeitung zu Direktwerbung – dann ist sie zu beenden. In anderen Fällen muss der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, um weiter zu verarbeiten.

Die passenden Paragraphen

Art. 21 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.