Recht auf Berichtigung
Korrektur falscher Daten verlangen.
Sind gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, kann der Betroffene ihre unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Das ist besonders bei Auskunfteien und Bonitätsdaten wichtig.
Die passenden Paragraphen
Art. 16 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.