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Recht auf Berichtigung

Korrektur falscher Daten verlangen.

Sind gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, kann der Betroffene ihre unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Das ist besonders bei Auskunfteien und Bonitätsdaten wichtig.

Die passenden Paragraphen

Art. 16 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.