Recht auf Löschung (DSGVO)
Das Recht, dass deine Daten gelöscht werden („Recht auf Vergessenwerden“).
Du kannst verlangen, dass ein Unternehmen deine personenbezogenen Daten löscht – etwa wenn sie nicht mehr nötig sind oder du eine Einwilligung widerrufst. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Den Antrag stellst du formlos; die Stelle muss reagieren.
Die passenden Paragraphen
Art. 17 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.