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Widerspruch (gegen einen Bescheid)

Förmlicher Einspruch gegen die Entscheidung einer Behörde.

Gegen einen Bescheid von Amt, Jobcenter oder Sozialamt kannst du Widerspruch einlegen – meist innerhalb eines Monats nach Zugang. Die Behörde muss ihre Entscheidung dann noch einmal überprüfen. Wichtig ist, die Frist einzuhalten und den Widerspruch schriftlich einzureichen.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.