Wesentlicher Bestandteil
Untrennbarer Teil einer Sache.
Wesentliche Bestandteile einer Sache können nicht getrennt werden, ohne dass einer von ihnen zerstört oder verändert wird – etwa das Dach eines Hauses. An ihnen können keine gesonderten Rechte bestehen; sie teilen das rechtliche Schicksal der Hauptsache.
Die passenden Paragraphen
§ 93 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.