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WEG-Verwalter

Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Der Verwalter führt die laufenden Geschäfte der Wohnungseigentümergemeinschaft, setzt Beschlüsse um und verwaltet das gemeinschaftliche Vermögen. Er wird von den Eigentümern bestellt und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die passenden Paragraphen

§ 26 WEG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.