WEG-Verwalter
Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Der Verwalter führt die laufenden Geschäfte der Wohnungseigentümergemeinschaft, setzt Beschlüsse um und verwaltet das gemeinschaftliche Vermögen. Er wird von den Eigentümern bestellt und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die passenden Paragraphen
§ 26 WEG
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.