Eigentümerversammlung
Beschlussorgan der Wohnungseigentümer.
In der Eigentümerversammlung fassen die Wohnungseigentümer Beschlüsse über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, etwa über Hausgeld, Instandsetzung oder bauliche Veränderungen. Beschlüsse können binnen Monatsfrist gerichtlich angefochten werden.
Die passenden Paragraphen
§ 24 WEG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.