Hausgeld
Beiträge der Wohnungseigentümer.
Das Hausgeld sind die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer für die Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Instandhaltungsrücklage zahlen. Es wird über den Wirtschaftsplan festgelegt und jährlich abgerechnet.
Die passenden Paragraphen
§ 28 WEG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.