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Wechselmodell

Kind lebt etwa hälftig bei beiden Eltern.

Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen. Das hat Folgen für den Unterhalt, weil beide Naturalunterhalt leisten. Das Gericht kann ein Wechselmodell anordnen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.