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Umgangsrecht

Recht des Kindes und Elternteils auf Kontakt.

Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und jeder Elternteil ein Umgangsrecht. Ein Ausschluss ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Bei Streit entscheidet das Familiengericht nach dem Kindeswohl.

Die passenden Paragraphen

§ 1684 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.