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Kindesunterhalt

Unterhalt für ein Kind, oft nach Düsseldorfer Tabelle.

Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt leisten. Bei Minderjährigen zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Barunterhalt – meist nach der Düsseldorfer Tabelle, abhängig von Einkommen und Alter. Das hälftige Kindergeld wird angerechnet.

Die passenden Paragraphen

§ 1601 BGB§ 1612a BGB

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.