Vorsteuer
Abziehbare Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf für sein Unternehmen zahlt. Er kann sie von der vereinnahmten Umsatzsteuer abziehen und führt nur die Differenz ab. Überwiegt die Vorsteuer, erhält er eine Erstattung.
Die passenden Paragraphen
§ 15 UStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.