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Umsatzsteuer

Steuer auf Lieferungen und Leistungen.

Die Umsatzsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Unternehmer weisen sie auf Rechnungen aus und führen sie ab, können aber gezahlte Vorsteuer abziehen. Wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher.

Die passenden Paragraphen

§ 1 UStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.