Betriebsausgaben
Durch den Betrieb veranlasste Ausgaben.
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, etwa Material, Miete oder Personal. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Bei Arbeitnehmern entsprechen ihnen die Werbungskosten.
Die passenden Paragraphen
§ 4 EStG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.