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Volljährigkeit

Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit mit 18.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres tritt die Volljährigkeit ein und damit die volle Geschäftsfähigkeit. Minderjährige ab sieben Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen für viele Geschäfte die Zustimmung der Eltern.

Die passenden Paragraphen

§ 2 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.