Zum Inhalt springen

Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, wirksam Verträge zu schließen.

Voll geschäftsfähig ist man ab 18. Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig; Minderjährige von 7 bis 17 sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen für die meisten Verträge die Zustimmung der Eltern (Ausnahme: Taschengeld).

Die passenden Paragraphen

§ 104 BGB§ 106 BGB

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.