Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, wirksam Verträge zu schließen.
Voll geschäftsfähig ist man ab 18. Kinder unter 7 sind geschäftsunfähig; Minderjährige von 7 bis 17 sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen für die meisten Verträge die Zustimmung der Eltern (Ausnahme: Taschengeld).
Die passenden Paragraphen
§ 104 BGB§ 106 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.