Verwarnungsgeld
Geringe Geldzahlung bei kleinen Ordnungswidrigkeiten (bis 55 Euro).
Das Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) ist ein Angebot bei geringen Verstößen. Zahlst du fristgerecht und bist einverstanden, ist die Sache ohne weitere Kosten erledigt. Zahlst du nicht, kann ein Bußgeldverfahren folgen.
Die passenden Paragraphen
§ 56 OWiG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.