Ordnungswidrigkeit
Verstoß, der mit Geldbuße geahndet wird (keine Straftat).
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß unterhalb der Straftat, der mit einer Geldbuße geahndet wird – etwa viele Verkehrsverstöße. Es entsteht keine Vorstrafe. Gegen den Bußgeldbescheid ist Einspruch möglich.
Die passenden Paragraphen
§ 1 OWiG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.