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Vertragsfreiheit

Freiheit, ob und mit wem man welche Verträge schließt.

Die Vertragsfreiheit erlaubt es, grundsätzlich frei zu entscheiden, ob, mit wem und mit welchem Inhalt man Verträge schließt. Grenzen sind etwa Gesetze, gute Sitten, AGB-Recht und das Diskriminierungsverbot.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.