Treu und Glauben
Gebot redlichen Verhaltens im Rechtsverkehr.
Der Grundsatz von Treu und Glauben verlangt, dass sich Vertragspartner redlich und rücksichtsvoll verhalten. Er begrenzt die Ausübung von Rechten (z. B. bei Rechtsmissbrauch) und füllt Lücken in Verträgen.
Die passenden Paragraphen
§ 242 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.