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Unterversicherung

Versicherungssumme niedriger als der Wert.

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Dann kürzt der Versicherer die Leistung im selben Verhältnis – auch bei einem Teilschaden. Eine korrekte Wertermittlung beugt vor.

Die passenden Paragraphen

§ 75 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.