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Versicherungsprämie

Entgelt für den Versicherungsschutz.

Die Prämie ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz zahlt. Wird die erste Prämie nicht gezahlt, kann der Schutz entfallen; bei Folgeprämien gelten besondere Mahn- und Kündigungsregeln, bevor die Leistungsfreiheit eintritt.

Die passenden Paragraphen

§ 33 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.