Vaterschaftsanerkennung
Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft.
Sind die Eltern nicht verheiratet, wird die rechtliche Vaterschaft durch Anerkennung mit Zustimmung der Mutter begründet. Sie wird beurkundet, etwa beim Jugendamt oder Notar, und ist Voraussetzung für Unterhalt, Sorge und Erbrecht.
Die passenden Paragraphen
§ 1592 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.