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Vaterschaft

Rechtliche Zuordnung eines Kindes zum Vater.

Rechtlicher Vater ist der mit der Mutter verheiratete Mann, der die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Sie kann unter Voraussetzungen und innerhalb von Fristen angefochten werden.

Die passenden Paragraphen

§ 1592 BGB§ 1600 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.