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Sorgerecht

Recht und Pflicht, für ein Kind zu sorgen.

Das Sorgerecht umfasst die Personen- und Vermögenssorge für ein Kind. Verheiratete Eltern haben es gemeinsam; unverheiratete können es durch Erklärung oder Gericht gemeinsam ausüben. Über wichtige Fragen entscheiden sorgeberechtigte Eltern zusammen.

Die passenden Paragraphen

§ 1626 BGB§ 1671 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.