Urheberrecht
Schutz geistiger Schöpfungen.
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen wie Texte, Bilder, Musik oder Software. Der Urheber bestimmt über die Nutzung seines Werks. Eine Nutzung durch andere bedarf grundsätzlich seiner Erlaubnis, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Die passenden Paragraphen
§ 1 UrhG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.