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Nutzungsrecht (Lizenz)

Erlaubnis, ein Werk zu verwenden.

Der Urheber kann anderen Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen – einfach oder ausschließlich, zeitlich und räumlich begrenzt. Wer ein Werk verwenden will, braucht ein entsprechendes Nutzungsrecht; ohne Lizenz drohen Abmahnung und Schadensersatz.

Die passenden Paragraphen

§ 31 UrhG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.