Lichtbild und Lichtbildwerk
Urheberrechtlicher Schutz von Fotos.
Fotos sind urheberrechtlich geschützt – anspruchsvolle Aufnahmen als Lichtbildwerk, einfache Schnappschüsse als Lichtbild. Wer fremde Fotos ohne Erlaubnis nutzt, riskiert eine Abmahnung mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderung.
Die passenden Paragraphen
§ 72 UrhG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.