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Umgangspflegschaft

Hilfe zur Durchführung des Umgangs.

Vereiteln Eltern den Umgang dauerhaft, kann das Gericht eine Umgangspflegschaft anordnen. Der Umgangspfleger sorgt dafür, dass der Umgang zwischen Kind und Elternteil stattfindet, und kann die Herausgabe des Kindes zum Umgang verlangen.

Die passenden Paragraphen

§ 1684 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.