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Überprüfungsantrag

Korrektur bestandskräftiger Sozialbescheide.

Mit einem Überprüfungsantrag kann ein bereits bestandskräftiger Sozialbescheid auf Rechtsfehler überprüft werden. War er von Anfang an rechtswidrig, können Leistungen rückwirkend nachgezahlt werden – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.

Die passenden Paragraphen

§ 44 SGB X

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.