Überprüfungsantrag
Korrektur bestandskräftiger Sozialbescheide.
Mit einem Überprüfungsantrag kann ein bereits bestandskräftiger Sozialbescheid auf Rechtsfehler überprüft werden. War er von Anfang an rechtswidrig, können Leistungen rückwirkend nachgezahlt werden – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum.
Die passenden Paragraphen
§ 44 SGB X
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.