Erstattungsbescheid
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen.
Mit einem Erstattungsbescheid verlangt die Behörde zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen zurück, etwa nach Aufhebung eines Bewilligungsbescheids. Gegen ihn kann Widerspruch eingelegt werden; oft sind Ratenzahlung oder Stundung möglich.
Die passenden Paragraphen
§ 50 SGB X
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.