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Teilhabe

Selbstbestimmte Teilnahme am Leben.

Das Teilhaberecht soll Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Dazu zählen Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben.

Die passenden Paragraphen

§ 1 SGB IX

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.