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Nachteilsausgleich (Merkzeichen)

Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen.

Je nach Art der Behinderung werden im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen, die Nachteilsausgleiche eröffnen – etwa Freifahrt im Nahverkehr, Parkerleichterungen oder Steuervorteile. Welche Merkzeichen vergeben werden, hängt von den gesundheitlichen Voraussetzungen ab.

Die passenden Paragraphen

§ 152 SGB IX

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.