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Tarifvertrag

Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite.

Ein Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub für die tarifgebundenen Beschäftigten. Er gilt unmittelbar und kann zugunsten der Arbeitnehmer von gesetzlichen Mindeststandards abweichen. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten breiter.

Die passenden Paragraphen

§ 1 TVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.