Täterschaft und Teilnahme
Wer wie an einer Straftat beteiligt ist.
Das Strafrecht unterscheidet Täter, die die Tat selbst, gemeinsam oder durch andere begehen, von Teilnehmern wie Anstifter und Gehilfen. Die Form der Beteiligung beeinflusst die Strafbarkeit und die Strafhöhe.
Die passenden Paragraphen
§ 25 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.